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Stadtinfo_August_September_2016

August/September 2016 11 Feuerwehr Waldkraiburg; Vorstellung eines Fahrzeugkonzeptes Angesichts der in den kommenden Jahren bevorstehenden Investitionen stellte der federführende Kommandant Bernhard Vietze ein durch die Waldkraiburger Feuerwehren gemeinsam erarbeitetes Fahrzeugkonzept vor. Ziel ist, ein langfristiges Beschaffungskonzept für die Feuerwehren der Stadt aufzuzeigen um in Zukunft weiterhin die Pflichtaufgaben erfüllen, die Kosten planen zu können ohne am Schutz für die Bevölkerung zu sparen. Generalsanierung der Tiefgarage und Neugestaltung der Vorplatzfläche Rathaus; Sachstand, Kostenaufstellung und Ausführungszeitraum Mit Stadtratsbeschluss vom 16.12.2014 wurden die Generalsanierung der Tiefgarage und die Neugestaltung der Vorplatzfläche des Rathauses beschlossen. Aufgrund enormer Einbrüche der Steuereinnahmen Anfang des Jahres 2015 musste die Maßnahme kurzerhand gestoppt werden. Zwischenzeitlich wurden die Planungen der Sanierungsmaßnahme für das kommende Jahr wieder aufgenommen. Aufgrund der Maßnahmenverschiebung entsteht ein zusätzlicher Kostenaufwand von über 450.000 Euro die u.a. auf Baupreiserhöhungen, das Fortschreiten der Bauwerksschäden und erhöhte Honorare zurückzuführen sind. Der Stadtrat billigte einstimmig die Erhöhung des Kostenrahmens für die Maßnahme „Generalsanierung der Tiefgarage und Neugestaltung der Vorplatzfläche Rathaus“ in Höhe von 500.000 Euro und der damit resultierenden Gesamtsumme von 3.700.000 Euro. Die Stadtbau Waldkraiburg GmbH wurde beauftragt die Maßnahme durchzuführen. Neuerlass der Satzung über die Herstellung und Ablösung von Stellplätzen Der Stadtrat hat den Neuerlass Stellplatz -Satzung zum 1. Januar 2017 beschlossen. Die wesentlichsten Änderungen sind: • bisher waren für Wohnungen bis 100 qm Wohnfläche 1,2 Stellplätze, für Wohnungen über 100 qm Wohnfläche 1,5 Stellplätze erforderlich. • jetzt sind für Wohnungen bis 75 qm Wohnfläche 1 Stellplatz, für Wohnungen mit über 75 qm Wohnfläche 2 Stellplätze erforderlich. • bei Gaststätten mit Lieferservice ist jetzt zusätzlich ein Stellplatz für das Lieferfahrzeug erforderlich. • bei Verbrauchermärkten war bisher pro 10 – 20 qm Verkaufsfläche 1 Stellplatz erforderlich. • jetzt ist pro 15 – 30 qm Verkaufsfläche 1 Stellplatz erforderlich, da die Erfahrung gezeigt hat, dass dies Neuerlass der Anschlags- und ausreichend ist. Plakatierungsverordnung Der Stadtrat beschließt den Neuerlass der Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über die Darstellung durch Bildwerfer (sog. Anschlags und Plakatierungsverordnung der Stadt Waldkraiburg). Die Satzung tritt am 01.08.2016 in Kraft. Die Vorschrift dient dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes und bestimmter Denkmale gegen Anschläge und Bildwerferdarstellungen. Die Gemeinden sollen dadurch die Möglichkeit erhalten, ihr Ortsbild nicht durch unkontrollierte Anschläge („Wildes Plakatieren“) verschandeln zu lassen. Ausbau Innkraftwerk Jettenbach/ Töging; Stellungnahme der Stadt Waldkraiburg Im Planfeststellungs- und wasserrechtlichen Verfahren für eine Erweiterung und Effizienzsteigerung des Innkraftwerkes Jettenbach/ Töging ist die Stadt Waldkraiburg in mehreren Belangen betroffen und gab eine Stellungnahme mit Einwendungen bzw. Hinweisen in den Punkten Grundstücksbeanspruchungen, Verkehr, Einleitung von Abwasser, Natur und Landschaft sowie Wasserrettungseinsätzen ab. Dorferneuerung Pürten; Erweiterung der Maßnahme und Fortschreibung der Kostenschätzung Die Planungen zur Dorferneuerung Pürten waren im Jahr 2010 abgeschlossen. Aufgrund der angespannten Haushaltslage und weil die Pfarrhaussanierung noch nicht abgeschlossen war, wurde die Maßnahme 2015 nochmals verschoben. In der Zwischenzeit kamen von den Pürtener Bürgern neue Anregungen, die Planung aus dem Jahr 2010 zu überdenken. Da der Prozess der Dorferneuerung von der Beteiligung der Bürger lebt, wird dieser geänderte Bürgerwille vom Amt für ländliche Entwicklung soweit möglich berücksichtigt. Deshalb wird die Maßnahme räumlich erweitert, um gegenüber der Kirche einen halböffentlichen Raum zu schaffen. Der Stadtrat beschloss einstimmig die Erweiterung der Dorferneuerungsmaßnahme. Die dadurch entstehende Kostenmehrung von rund 21.400 Euro wird anteilig übernommen. Stadtwerke Waldkraiburg GmbH; Festlegung der Nutzungsentgelte für das Schulhallenbad Der Erste Bürgermeister wurde durch den Stadtrat beauftragt, eine Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH abzuhalten und in dieser folgenden Beschluss zu fassen: Der VfL Waldkraiburg e.V. erhält für die Nutzung des Schulhallenbades ab der Saison 2016/2017 ein Stundenkontingent von 800 Stunden (zu je 45 Minuten) pro Saison. Das Nutzungsentgelt dafür beträgt pauschal 6.542,06 Euro netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 7 %. Mit dem VfL Waldkraiburg e.V. sind Verhandlungen mit dem Ziel zu führen, an mindestens 20 Samstagen je Saison von 14 bis 17 Uhr öffentliches Schwimmen in eigener Regie des Vereins anzubieten.


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