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Stadtinfo_August_September_2016

August/September 2016 Inhalt Was bewegt Waldkraiburg 2 Kommunale Abfallwirtschaft Regelung für Bioabfälle seit 1. Juli Der Landkreis verteilt Startersets Information Was ist erlaubt? Abstellen von Werbefahrzeugen Die Stadt Waldkraiburg informiert aus gegebenem Anlass über das Abstellen von Werbefahrzeugen. Das Aufstellen von mit Reklame versehenen Fahrzeugen oder Anhängern auf öffentlichen Verkehrsflächen zu Werbezwecken ist unter Androhung von Bußgeld verboten, wenn keine entsprechende behördliche Erlaubnis vorliegt. Die Kommune kann für eine derartige Nutzung darüber hinaus eine Sondernutzungsgebühr verlangen. Eine Sondernutzung liegt nach einer Entscheidung durch die Straßenverkehrsbehörde vor, wenn ein zugelassenes und betriebsbereites Fahrzeug praktisch nicht mehr als Transportmittel dient und es nur als (motorisierte) Werbefläche verwendet wird. Dies gilt sowohl für reine Werbefahrten als auch für das Abstellen an Straßen oder auf Parkplätzen. Steht ein solcher Wagen länger als 24 Stunden am selben Platz, kann er als Werbeträger eingestuft und mit einer Sondernutzungsgebühr belegt werden, die im vorliegenden Fall 100 Euro erster Tag, jeder weitere Tag 50 Euro beträgt. Seit 1. Juli 2016 werden im Landkreis Mühldorf am Inn Bioabfälle an 35 Bioabfallsammelstellen getrennt eingesammelt. In den Bioabfällen steckt nutzbare Energie, die nur durch eine getrennte Verwertung genutzt werden kann. Im Haushalt fallen neben kompostierbaren Bioabfällen, wie Obst- und Gemüsereste, auch gekochte und ungekochte Speisereste, Fleisch- und Wurstreste oder verdorbene Lebensmittel an, die nicht für die Eigenkompostierung geeignet sind. Richtig entsorgt werden diese Bioabfälle durch die Abgabe an der Bioabfallsammelstelle. Die Eigenkompostierung im eigenen Garten für die pflanzlichen Bioabfälle bleibt weiter zulässig und ist die sinnvolle Ergänzung zur neuen Bioabfallsammlung. Näheres zum richtigen Kompostieren erfahren Sie unter www.lra-mue.de/ eigenkompostierung. Die Vorteile des Bringsystems: keine Standplatzprobleme mit einer Biotonne und geringere Kosten als eine Biotonne. Eine Gebührenerhöhung wird nicht erforderlich! Zum Bioabfall gehören bspw. Obst- und Gemüseabfälle, gekochte und ungekochte Speisereste, verdorbene Lebensmittel, Brot- und Gebäckreste, Kaffeefilter und Teebeutel, Eierschalen und Obstkerne sowie Fallobst. Neue Abfalltüten erhalten Sie am Wertstoffhof oder im Rathaus. Die Getrenntsammlung der Bioabfälle auf den Bioabfallsammelstellen ermöglicht es, die Anzahl der Leerungen Ihres Restmüllbehälters zu reduzieren und dadurch Gebühren zu sparen. Das Team der Abfallwirtschaft im Landratsamt berät Sie gerne unter der Nummer (08631) 699-613 rund um das Thema Bioabfallsammlung bzw. per E-Mail unter abfallwirtschaft@lra-mue.de. Auch im Internet unter www.lra-mue.de/ abfallwirtschaft finden Sie viele weitere Informationen. Aus der Verwaltung 02 Regelung für Bioabfall 03 Grußwort des ersten Bürgermeisters 04 Ehrung für Gustl Schenk 05 Fertigstellungsfeier Kreisverkehr 06 Tag des Friedhofs am 17.09. auf dem Waldfriedhof 07 Bundesfreiwilligendienststelle im Haus des Buches 08 Standesamtsnachrichten 09 Neues aus dem Haus der Jugend 10/11 Aus der letzten Stadtratssitzung 12 Kaum Änderungen beim Stadtbus Veranstaltungen und Verschiedenes 13 Neue Ayurveda-Oase in Waldkraiburg 14 „Der Landkreis geht auf Reisen“ – nach Nürnberg 14 Stadträtsel 14 Impressum 15 Ehrenamtswoche vom 20. – 25.09. im Haus der Kultur 16 Sommerferien-Leseclub im Haus des Buches 17 Schüleraustausch Gymnasium 17/18 Ihr Veranstaltungskalender 19 Neue Kurse der vhs 20 Volksfestrückblick 21 Die Raiffeisen-Arena öffnet bald 22 Neues Spielzeitprogramm im Haus der Kultur Sport 23 TSC Weiß-Blau 70 e. V. 24 Sportdialog der Stadt Waldkraiburg 25 Julia Viellehner – ein neues Gesicht in der Sportstadt 26 Gründung FC Bavaria Isengau Unsere Geschichte 27 Pilgrim wird Domprobst in Bamberg Der neue Bioabfallsammelbehälter


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