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Stadtinfo-maerz-2017

Aus der Verwaltung Bundesmeldegesetz: Widerspruch zur Datenübermittlung möglich Anträge zum Widerspruch auf www.waldkraiburg.de/bürgerserviceportal/übermittlungssperren Am 24. September 2017 fin-den 4 die Wahlen zum Deut-schen Bundestag statt. Im Vorfeld wird schon jetzt da-rauf hingewie-sen, dass die Meldebehör-de Parteien, Wählergrup-pen und an-deren Trä-gern von Wahl-vorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staat-licher und kommunaler Ebe-ne in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorange-henden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtig-ten erteilen darf, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen da-bei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Wer-bung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Mo-nat nach der Wahl oder Ab-stimmung zu löschen oder zu vernichten. Vom Leiter der Meldebehör-den wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 50 Abs. 5 BMG jede Person das Recht hat, der Übermittlung ihrer Daten nach den vorstehen-den Angaben zu widerspre-chen. Hierauf wird hiermit ausdrücklich hingewiesen. Antragsvordrucke für einen entsprechenden Vermerk im Melderegister erhalten Sie bei der Meldebehörde (Rathaus, Zi.-Nr. 004) oder auf der Homepage der Stadt (www.waldkraiburg.de/ Bürgerserviceportal/ Übermittlungssperren) Bei Fragen steht das EWO-Team auch unter der Tele-fonnummer (08638) 959 106 zur Verfügung. Aus der Verwaltung Lichtlos wird Radeln riskant Nachlässigkeit beim Licht kann ein böses Nachspiel haben Ohne Licht sitzt das Risiko mit im Fahrradsattel: Klingt nach übertriebener Warnung, ist aber leider Realität im Straßenverkehr. Das böse Nachspiel folgt - in nächtli-chen Polizeikontrollen oder bei Konflikten mit anderen Verkehrsteilnehmern. Radfahrer, die im Dunkeln ohne Licht unterwegs sind, müssen bei einem Unfall damit rechnen, eine Mit-schuld angelastet zu bekom-men. Das gilt auch für den Fall, dass sie den Unfall gar nicht verursacht haben. Zwar bewerteten Gerichte in solch einem Fall die Schuld eines Autofahrers grundsätzlich größer, da er der "stärkere" Verkehrsteilnehmer sei. Un-geschoren kamen Fahrrad-fahrer aber nicht davon. Wie hoch die Mitschuld wiegt, ist vom Einzelfall ab-hängig. Für Fahrrad fahren ohne Licht gibt es ein Buß-geld von 20 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, sind es schon 25 Euro. Bei einer Sachbeschä-digung werden sogar 35 Euro fällig. Der Allgemeine Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) weist darauf hin, dass Fahren mit Licht und einem verkehrssi-cheren Fahrrad alle Ver-kehrsteilnehmer schützt: "Das kann unter Umständen lebensrettend sein." Übrigens: Auch Fahrrad- Anhänger brauchen eine eigene Lichtanlage und nicht nur einen Rückstrahler, wenn das Rücklicht am Fahrrad nicht ständig sichtbar ist - etwa, weil es durch den An-hänger verdeckt wird. Aus der Verwaltung Neuer Reisepass Neue Sicherheitsmerkmale Das Bundesministerium des Innern hat mitgeteilt, dass ab 01. März die Ausgabe einer neuen Generation von Reise-pässen durch die Bundesdru-ckerei erfolgt. Der neue Rei-sepass erscheint in einem neuen Design und ist mit neu-en Sicherheitsmerkmalen aus-gestattet. Eine Erhöhung der Gebühren um einen Euro wird es nur beim Pass für Personen ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit) geben. Dieser kos-tet nunmehr 60,- Euro. Die Bezahlung von Gebühren im Einwohner-, Pass- und Wahl-amt ist auch mit EC-Karte möglich. Aus der Verwaltung Mikrozensus 2017 im Januar gestartet Interviewer bitten um Auskunft Auch im Jahr 2017 wird in Bayern wie im gesamten Bun-desgebiet wieder der Mikro-zensus, eine amtliche Haus-haltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik werden dabei im Laufe des Jahres rund 60 000 Haushalte in Bayern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrer Gesundheit befragt. Für den überwiegen-den Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung. Wie das Bayerische Landes-amt für Statistik weiter mitteilt, finden die Mikrozensusbefra-gungen ganzjährig von Janu-ar bis Dezember statt. Das zugrunde liegende Stichpro-benverfahren ist kostengüns-tig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um die gewonnenen Ergebnisse re-präsentativ auf die Gesamt-bevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder ausgewählte Haushalt auch tatsächlich an der Befra-gung teilnimmt. Datenschutz und Geheimhal-tung sind umfassend gewähr-leistet. Auch die Interviewerin-nen und Interviewer, die ihre Besuche zuvor schriftlich an-kündigen und sich mit einem Ausweis legitimieren, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Statt am Interview teilzuneh-men, hat jeder das Recht, den Fragebogen selbst aus-zufüllen. Das Bayerische Landesamt für Statistik bittet alle Haus-halte, die im Laufe des Jahres 2017 eine Ankündigung zur Befragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.


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