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Stadtinfo_August_2018

7 Erfordernis von Nachbarun-terschriften im Baugenehmi-gungsverfahren: Die Nachbarbeteiligung rich-tet sich nach Art. 66 der Bay. Bauordnung. Grundsätzlich sind Bauanträge allen direkt angrenzenden Nachbarn zur Einsichtnahme vorzulegen. Durch ihre Unterschrift auf den Bauvorlagen erteilen die Nachbarn ihre Zustimmung zum Bauvorhaben. Die Un-terschrift stellt auch einen Klageverzicht gegen die Bau-genehmigung dar. Der Bau-herr kann alternativ beantra-gen, dass die Gemeinde die Nachbarn benachrichtigt (auf seine Kosten, 25€ pro Nach-bar), damit diese den Bauan-trag im Rathaus einsehen können und ggf. ihre Unter-schrift nachholen. Fehlende Nachbarunterschriften ste-hen einer Erteilung der Bau-genehmigung aber nicht ent-gegen. Jedem Nachbarn, der die Bauvorlagen nicht unter-schrieben hat, muss eine Ausfertigung des Baugeneh-migungsbescheides per Post zugestellt werden (auf Kos-ten des Bauherrn, 7€ pro Nachbar). Der Nachbar hat dann die Möglichkeit, binnen eines Monats beim Bayer. Verwaltungsgericht in Mün-chen gegen die Baugenehmi-gung Klage einzureichen. Wir raten daher jedem Bauherrn, sämtliche Nachbarunter-schriften im eigenen Interes-se einzuholen. Stadt Waldkraiburg Feste feiern in Waldkraiburg Das 54. Volksfest überzeugte auf ganzer Linie Unterschied zwischen Innen-bereich und Außenbereich: Der Innenbereich stellt den umgrenzten, gewachsenen Siedlungsbereich (im Regel-fall innerhalb der Ortsschil-der) dar. Hier ist grundsätz-lich eine Bebauung im Rah-men der bauplanungsrechtli-chen Vorschriften möglich. Falls kein Bebauungsplan oder eine ähnliche gemeindli-che Satzung aufgestellt wur-de, die genauere Regelun-gen zum Bauplanungsrecht trifft, muss sich ein Bauvor-haben nach Art (z.B. Woh-nen, Gewerbe) und Maß (z.B. überbaute Fläche) der vorgesehenen Nutzung in die umliegende Bebauung einfü-gen (§ 34 Baugesetzbuch). Der Außenbereich ist grund-sätzlich von Bebauung frei-zuhalten. Gesetzlich vorge-sehene Ausnahmen stellen hier die sog. „privilegierten“ Bauvorhaben (vorrangig im Bereich der Land- und Forst-wirtschaft) dar. Weitere Aus-nahmen müssen im Einzelfall von der Genehmigungsbe-hörde geprüft werden (§ 35 Baugesetzbuch). Stadt Waldkraiburg Nachbarschaftsbeteiligungen bei Baugenehmigungen Informationen aus dem Bauamt Bei der Backstage-Führung erfuhren die Teilnehmer viel inte-ressantes über die Arbeit und das Leben der Schausteller „Endlich wieder ein Riesen-rad!“ Viele Waldkraiburger freuten sich, dass 2018 nach vier Jahren wieder ein Rie-senrad auf dem Waldkraibur-ger Volksfest Platz fand. Volksfest-Verantwortlicher Norbert Meindl erklärte bei der Backstage-Führung: „Es ist nicht leicht, jedes Jahr die Fahrgeschäfte zu bekommen, die man sich für sein Volks-fest wünscht. Umso mehr freut es uns, dass wir es 2018 wieder geschafft haben, das Riesenrad nach Waldkraiburg zu holen.“ Doch auch neben dem Riesenrad war viel gebo-ten. Jeder Tag stand unter einem anderen Motto. So wurde das 11-tägige Fest zu einem tollen Event, dessen wunderbaren Abschluss das traditionelle Feuerwerk über Waldkraiburg bildete. Die Stadt Waldkraiburg bedankt sich bei allen Besuchern und Schaustellern für das tolle Volksfest 2018!


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