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Stadtinfo_Oktober_2018

Landtagswahlen Wahl-Hilfe-Heft Unterstützung für Wahlen 4 Stadt Waldkraiburg LAG Mühldorfer Netz stärkt ländlichen Raum mit Konzeptstudie Unterstützung für den Ebinger Urelefanten Im Mai 2017 wurde die Idee zu diesem LEADER-Projekt im Rahmen der Entwicklung des gemeinsamen Oberzent-rum Mühldorf-Waldkraiburg wieder neu ins Leben gerufen und zusammen mit dem Tou-rismusverband Inn-Salzach, der Kreisstadt Mühldorf am Inn und LAG-Manager Sa-scha Schnürer zur Projektrei-fe weiterentwickelt. „Es ist sehr erfreulich, dass sich aus der Idee eines gemeinsamen Oberzentrums nun auch ge-meinsame Projekte ableiten und wir als Mühldorfer Netz mit LEADER-Mitteln unter-stützen können“ so Sascha Schnürer. Am 26. Juli wurde nun dem Projektträger vom LEADER-Koordinator Sebas-tian Wittmoser vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) offiziell der Zuwendungsbescheid überreicht. Mit LEADER-Mitteln in Höhe von rund 12.000 € wird eine Konzept-studie für die Erstellung eines Erlebnispfades unterstützt. Unter dem Motto „Auf den Spuren des Ebinger Urelefan-ten“ will die Stadt Waldkrai-burg gemeinsam mit der Kreisstadt Mühldorf am Inn und dem Tourismusverband Inn-Salzach einen Naturerleb-nispfad realisieren. Das Fos-sil „Ebinger Urelefant“ gilt als paläontologische Sensation und soll mit Hilfe des Erleb-nispfades sowohl der einhei-mischen Bevölkerung, als auch den (Rad-)Touristen und Schulklassen erlebbar gemacht werden. „Für die Bürger und Bürgerin-nen des gesamten Landkrei-ses wurden die Weichen ge-stellt für ein weiteres tolles Freizeitangebot entlang des Inn-Radweges, welches di-rekt an einem der beliebtes-ten Ausflugsorte, der Ebinger Alm liegt“ so Schnürer. Aktuell läuft die Ausschrei-bung für die Umsetzung der Konzeptstudie. Nach Fertig-stellung der Machbarkeitsstu-die werden die beiden Stadt-ratsgremien über die Umset-zung entscheiden. Stadt Waldkraiburg Bekanntmachung zum Wehrpflichtgesetz Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung Stadt Waldkraiburg Warnung vor gefährlichen Gasen Gefährliche Gase aus der Maissilage Am 14. Oktober finden in Bayern die Land- und Bezirk-stagswahlen statt. Die Beauf-tragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belan-ge von Menschen mit Behin-derungen, Irmgard Badura, hat gemeinsam mit der Baye-rischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit das „Wahl-Hilfe-Heft“ in leichter Sprache aufgelegt. Hier wird Menschen mit verschiedens-ten Beeinträchtigungen, Lern-schwierigkeiten, geringen Deutschkenntnissen oder auch Analphabeten der Wahl-vorgang anschaulich und in leichter Sprache erklärt. Das Heft kann ab sofort unter www.behindertenbeauftragter .bayern.de gedownloadet werden oder bei Stephanie Pollmann unter ergo.pollmann@gmail.com bestellt werden. Seit 1. Juli 2011 ist die allge-meine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Vertei-digungsfall vorliegt, ausge-setzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet wor-den. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 54 des Wehr-pflichtgesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leis-ten. Damit die Möglichkeit besteht, sich über den freiwil-ligen Wehrdienst zu informie-ren, übermitteln die Meldebe-hörden im Oktober folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörig-keit, die im Folgejahr volljäh-rig werden, an das Bundes-amt für Wehrverwaltung: Familienname, Vornamen und aktuelle Anschrift. Betroffene haben die Mög-lichkeit, einer Datenübermitt-lung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden, braucht nicht begründet wer-den und kann formlos, je-doch nur in Schriftform beim Einwohner-, Pass- u. Wahl-amt, Rathaus, Stadtplatz 26, 84478 Waldkraiburg (Postanschrift: Einwohner-, Pass- u. Wahlamt, Postfach 1155, 84464 Waldkraiburg) eingelegt werden. Falls der Datenübermittlung nicht bis spätestens 3. Okto-ber widersprochen wurde, werden die genannten Daten an das Bundesamt für Wehr-verwaltung übermittelt. Be-reits beantragte Übermitt-lungssperren behalten ihre Gültigkeit. Angesichts des trockenen Klimas warnt die Sozialversi-cherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) vor bedrohlichen Gasen aus dem Maissilo. Im Mais befindet sich aktuell aufgrund der Trockenheit noch viel Stickstoff. Dadurch besteht bei der Silierung ein hohes Risiko, dass sich nitro-se Gase bilden. Sie entwei-chen erkennbar in oranger bis rostroter Färbung aus der Silage und sind hochgiftig. Die Gasbildung erfolgt in den ersten Tagen nach dem Ein-lagern. Tritt dieses Gas seit-lich aus dem Silo aus oder wölbt sich die Silofolie, muss der umliegende Bereich ab-gesperrt werden, sodass Menschen und Tiere nicht in den Gefährdungsbereich gelangen können. Niemals sollte das Silo geöffnet wer-den, um das Gas abzulas-sen. Im Laufe des normalen Gärprozesses (etwa sechs Wochen) wird das Gas abge-baut und das Silo kann ge-fahrlos geöffnet werden. Werden die Gase eingeat-met, kommt es zu Reizungen und Verätzungen von Augen, Nase und oberen Luftwegen. In diesen Fällen ist unbedingt sofort ein Arzt aufzusuchen. Bereits kleinste Mengen schädigen Atemwege, Spei-seröhre und Magenschleim-haut. Schlimmstenfalls be-steht Lebensgefahr.


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