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WKB-Stadtinfo-Juni

Stadt Waldkraiburg Kommunale Verdienstmedaille in Bronze Altbürgermeister Siegfried Klika geehrt Personen, die sich durch langjährige Tätigkeit als kommunaler Mandatsträger oder in anderen kommunalen Ehrenämtern um die kommunale Selbstverwaltung verdient gemacht haben, werden jährlich vom Staatsminister des Innern, für Sport und Integration mit der Kommunalen Verdienstmedaille oder der Kommunalen Dankurkunde geehrt. In diesem Jahr erhielt Altbürgermeister Siegfried Klika die Kommunale Verdienstmedaille in Bronze für sein kommunalpolitisches Wirken in 24 Jahren unter anderem als Mitglied des Waldkraiburger Stadtrats von 1990 bis 2014. Zu Beginn seiner kommunalpolitischen Laufbahn fungierte er sechs Jahre lang als Sozial- und Familienreferent der Stadt Waldkraiburg, bevor er im Anschluss sechs Jahre lang als Zweiter Bürgermeister und schließlich von 2002 bis 2014 an zwölf Jahre das Amt des Ersten Bürgermeisters von Waldkraiburg innehatte. Siegfried Klika hat die Entwicklung der Stadt Waldkraiburg maßgeblich geprägt. Dank seines persönlichen Engagements konnten viele für die Stadt bedeutende Projekte verwirklicht werden. Dazu zählt insbesondere die wegweisende Entscheidung für die Geothermie. Unter seiner Federführung wurde die Umsetzung der geothermalen Energieversorgung der Stadt in Angriff genommen. Trotz vielfältiger Hindernisse fanden die beiden geothermalen Bohrungen 2011 ihren erfolgreichen Abschluss. Herzlichen Glückwunsch! Landratsamt Mühldorf am Inn Pflegeeltern gesucht Schenken Sie einem Kind ein Zuhause! Kinder brauchen ein Zuhause und sind für eine gesunde Entwicklung auf zuverlässige und fürsorgliche Bezugspersonen angewiesen. Immer wieder kommt es vor, dass Eltern diese Aufgabe nicht oder nur unzureichend übernehmen können. Gründe hierfür können u.a. persönliche Probleme, Erkrankungen, geistige oder psychische Beeinträchtigungen der Eltern sein. Im Landkreis Mühldorf a. Inn werden derzeit etwa 106 Kinder in 83 Pflegefamilien betreut. Das Amt für Jugend und Familie Mühldorf sucht ständig aufgeschlossene und belastbare Paare, Familien und Einzelpersonen, die ein Kind oder einen Jugendlichen vorübergehend oder langfristig bei sich aufnehmen. „Es werden Pflegeeltern gebraucht, die in der Lage sind, ein Kind in die eigene Familie zu integrieren, die aber gleichzeitig bereit sind, Kontakte zu den leiblichen Eltern zu ermöglichen und auch eine Rückführung zu den leiblichen Eltern offen lassen, wenn es die Situation in der Herkunftsfamilie wieder zulässt“, betont Rita Herdegen-Hümmrich vom Pflegekinderdienst des Amts für Jugend und Familie Mühldorf. Eine spezielle fachliche Ausbildung wird bei Pflegeeltern nicht vorausgesetzt. Man benötigt jedoch eine große Portion Herzlichkeit, Zeit und Geduld und ein hohes Maß an Belastbarkeit, um mit den Anforderungen, die mit der Aufnahme eines Pflegekindes verbunden sind, gut umgehen zu können. Die Beurteilung der Eignung als Pflegeeltern erfolgt nach einem zweitägigen Vorbereitungsseminar und Überprüfungsgesprächen durch den Pflegekinderdienst. Die Pflegeeltern werden während des gesamten Pflegeverhältnisses durch den Pflegekinderdienst des Amts für Jugend und Familie Mühldorf unterstützt und begleitet. Außerdem erhalten sie die Möglichkeit zu regelmäßigen Austauschtreffen mit anderen Pflegeeltern und werden zu Fortbildungsveranstaltungen eingeladen. Wer sich für die Aufgabe als Pflegeeltern interessiert, kann sich im Amt für Jugend und Familie Mühldorf unter der Telefonnummer 08631- 699 494 oder -377 informieren. Landratsamt Mühldorf am Inn Informationen aus dem Landratsamt Satzungsänderungen beim Thema Müllentsorgung Das Landratsamt Mühldorf hat die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Bewirtschaftung von Abfällen im Landkreis Mühldorf a. Inn (Abfallwirtschaftssatzung) vom 31. Oktober 2014 und eine Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung im Landkreis Mühldorf a. Inn vom 27. Oktober 2017 erlassen. Demnach sind zukünftig statt Restmüllsäcken mit 70 l Füllraum nur noch Restmüllsäcke mit 50 l Füllraum für die Abfallüberlassung im Holsystem zugelassen. Die Gebühr für einen Restmüllsack mit 50 l Füllraum beträgt einschließlich einmaliger Abfuhr 2,40 €. Die Satzungen treten zum 1. Juli 2019 in Kraft. 8 WALDKRAIBURG AKTUELL


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