Page 9

WKB-Stadtinfo-Juni

Stadt Waldkraiburg Was ist zu beachten? Regeln bei Feuer im Freien Lagerfeuer, Grillfeuer, Feuerschalen, Brauchtumsfeuer Verbrennen von Gartenabfällen Alljährlich im Frühjahr beginnt auch die Saison für Grillfeste und für Lagerfeuer. Gegen diesen Freizeitspaß ist generell nichts einzuwenden, wenn die Vorschriften zur Sicherheit und zum Umweltschutz eingehalten werden. Für die Sicherheit sowie für die Vermeidung von Gefährdungen und Belästigungen ist der Verursacher selbst verantwortlich. Allgemeine Regeln (Brand- und Umweltschutz) Offenes Feuer (z. B. Grill, Lagerfeuer, Feuerschalen) darf im Freien nur entzündet werden, wenn hierdurch für die Umgebung keine Brandgefahr entsteht. Offene Feuer – auch Grillfeuer – sind grundsätzlich verboten: - Im Wald und im Abstand von 100m von Wäldern - In Naturschutzgebieten - In geschützten Landschaftsbestandteilen - Auf Biotopflächen - Auf flächenhaften Naturdenkmälern - Auf Mager- und Trockenrasen Bei einer offenen Feuerstätte ist ein Mindestabstand von 5 m zu brennbaren Stoffen, z. B. auch Bäumen und Sträuchern und zu Gebäuden aus brennbaren Baustoffen einzuhalten. Von leicht entzündbaren Stoffen (z.B. Stroh, Heu) ist ein Abstand von mind. 100 m einzuhalten. Ganz wichtig – als Brennstoff darf nur naturbelassenes, trockenes Holz verwendet werden. Die Verbrennung von beschichtetem und lackiertem Holz, Möbelteilen, Pressfaserplatten, Sperrholz, Altpapier, Kartonagen, Altreifen, Kunststoffen, Altölen und sonstigen Abfällen ist nicht zulässig. Bitte beachten Sie außerdem: - Beim Anzünden der Feuerstelle oder des Grills niemals Brandbeschleuniger (z. B. Spiritus oder Benzin) verwenden! - Geeignetes Löschgerät muss bereitgehalten werden. - Das Feuer ist ständig unter Aufsicht zu halten. - Bei Trockenheit oder starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden bzw. es ist zu löschen. - Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein. - Eine Belästigung oder eine Beeinträchtigung des Straßen- oder Schienenverkehrs durch Rauchentwicklung ist zu vermeiden. Feuer in öffentlichen Grünanlagen ist verboten! Offenes Feuer in jeglicher Form (u. a. auch Einweggrills) ist in öffentlichen Grünanlagen grundsätzlich nicht zulässig. Beseitigen von Gartenabfällen! Das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen (Gras, Laub, Moos, usw.) ist nicht zulässig. Diese können kostenlos in der Grüngutsammelstelle abgegeben werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Stadt Waldkraiburg, Öffentliche Sicherheit und Ordnung Am 6. April trafen sich die Pflegepaten der Stadt Waldkraiburg zum alljährlichen Erfahrungsaustausch. Neben zahlreichen Pflegepaten, Erstem Bürgermeister Robert Pötzsch und Umweltreferent Done Brunnhuber waren auch ein Vertreter der Polizei sowie Mitarbeiter der Verwaltung und der städtischen Gesellschaften anwesend. Bürgermeister Robert Pötzsch zeigte sich sehr erfreut darüber, dass sich wieder drei Pflegepaten bereit erklärt haben, eine Patenschaft zu übernehmen, als Dank und Anerkennung überreichte er eine Urkunde. Dies sind im folgenden Sabine Landstorfer, sie betreut den Eichelgarten, Gertrud Wirnharter die Grünfläche des Fuß- und Radweges alte Kreisstraße in Niederndorf und Roswitha Sigrüner kümmert sich um den Geh- und Radweg nach Mühldorf ab Pürtener Kreuzung bis Abzweig Ebing. Seit 1986 engagieren sich Ehrenamtliche in diesem Bereich in der Stadt Waldkraiburg und erklären sich bereit, Patenschaften für Grünanlagen, Blumenbeete, Kinderspielplätze, Bolzplätze oder Wertstoffcontainer-Standorte zu übernehmen. Aktuell sind 23 Pflegepaten aktiv, sie kontrollieren regelmäßig die Einrichtungen und melden festgestellte Mängel oder Beschädigungen der Stadt. Im Verlauf des Treffens informierten die Pflegepaten über ihre betreuten Einrichtungen, machten auf bestehende Probleme aufmerksam und brachten Anregungen und Verbesserungsvorschläge vor. Bürgermeister Pötzsch und Umweltreferent Brunnhuber bedankten sich bei den Pflegepaten für ihre wertvolle Arbeit und ihr Engagemant. Auch die Hotline für Sauberkeit der Stadt Waldkraiburg wird nach wie vor von den Bürgern gut angenommen, im letzten Jahr gingen insgesamt 176 Meldungen ein, die dokumentiert und an die zuständigen Stellen weitergeleitet wurden um schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen. Die Hotline ist rund um die Uhr unter der Telefonnummer 08638/959-359 zu erreichen. Außerhalb der Bürozeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet. Stadtwerke Waldkraiburg GmbH Erfahrungsaustausch der Pflegepaten Drei neue Paten wurden begrüßt WALDKRAIBURG AKTUELL 9


WKB-Stadtinfo-Juni
To see the actual publication please follow the link above