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Stadt Waldkraiburg Europawahl am 26. Mai 2019 Informationen zur Briefwahl Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen Wer am Wahltag nicht in seinem Wahlbezirk wählen kann, z.B. wegen einer Krankheit oder wegen einer beruflichen oder anderweitig bedingten Abwesenheit, kann durch Briefwahl wählen. Hierzu muss im Wahlamt der Stadt Waldkraiburg ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen gestellt werden, wozu Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden können. Der Antrag kann schriftlich per Post, per Telefax oder per E-Mail sowie persönlich, jedoch nicht telefonisch, gestellt werden. Die Antragstellung muss unter Angabe des Familiennamens, der Vornamen, des Geburtsdatums und vollständiger Wohnanschrift erfolgen. Sofern erforderlich, können Sie den Antrag auch mit einer „abweichenden Versandanschrift“ versehen, falls Sie den Wahlschein nicht an Ihre Wohnanschrift übersandt bekommen möchten. Wer einen Wahlschein für eine andere Person beantragt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich auf dem Postweg an Sie persönlich übersandt oder amtlich überbracht bzw. an Sie persönlich ausgehändigt. Wer einen Wahlschein für eine andere Person nicht nur beantragen, sondern auch in Empfang nehmen möchte, benötigt auch hierfür eine schriftliche Vollmacht, die auf dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung bereits vorgedruckt ist. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Dies hat sie gegen Unterschrift auf der Vollmacht zu versichern. In jedem Fall muss sich die bevollmächtigte Person, die den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für eine andere Person entgegennehmen möchte, unter Vorlage des eigenen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen können. Nutzen Sie Ihr Recht und gehen Sie zur Wahl! Bestandteile der Briefwahlunterlagen Zu den Briefwahlunterlagen gehören: • der Wahlschein, • der amtliche weiße Stimmzettel Dieser weist rechts oben eine Lochung (Ausstanzung) oder eine abgeschnittene Ecke auf; diese Kennzeichnung dient blinden oder sehbehinderten Personen als Orientierungshilfe für das seitenrichtige Einlegen des Stimmzettels in Schablonen, • der amtliche blaue Stimmzettelumschlag, • der amtliche rote Wahlbriefumschlag. Wie bei der Briefwahl im Einzelnen vorzugehen ist, zeigen Ihnen nachfolgende Hinweise zur Briefwahl“. Beachten Sie dabei bitte, dass der Stimmzettel grundsätzlich persönlich und unbeobachtet zu kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag zu legen ist! Hinweise zur Briefwahl 1. Kennzeichnen Sie bitte Ihren Stimmzettel. Sie haben eine Stimme. 2. Nach der Kennzeichnung legen Sie den Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag und kleben diesen zu. Wenn Sie die Stimmzettel nicht in den blauen Stimmzettelumschlag legen, ist Ihre Stimme ungültig! 3. Füllen Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl” auf dem Wahlschein mit Datumsangabe aus und unterschreiben Sie diese persönlich. Sofern Sie sich bei der Kennzeichnung des Stimmzettels der Hilfe einer anderen Person bedient haben, so muss diese Hilfsperson die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit Datumsangabe unterschreiben und zusätzlich ihre persönlichen Daten in Blockschrift eintragen. 4. Danach legen Sie bitte in den roten Wahlbriefumschlag ein:  den verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag mit dem darin befindlichen weißen Stimmzettel sowie  den Wahlschein mit der unterschriebenen Versicherung an Eides statt zur Briefwahl. Der Wahlschein darf sich nicht im blauen Stimmzettelumschlag befinden! 5. Kleben Sie bitte den roten Wahlbriefumschlag zu und geben Sie den Wahlbrief unfrankiert zur Deutschen Post AG. Im Ausland und bei Beförderung durch andere Postunternehmen müssen Sie den Wahlbrief frankieren. Sie können den Wahlbrief auch während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde / Stadt persönlich abgeben oder in den Hausbriefkasten werfen. 6 WALDKRAIBURG AKTUELL


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