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- Sanierungsgenehmigung
Durch das Baugesetzbuch und die Sanierungssatzung wurde eine Genehmigungspflicht für eine Reihe von Vorhaben in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet festgesetzt. Die Sanierungsgenehmigung steht selbständig neben einer eventuell zusätzlich erforderlichen Baugenehmigung bzw. die Sanierungsgenehmigung ist auch dann notwendig, wenn keine Baugenehmigung erforderlich ist.
Folgende Vorhaben/Vorgänge bedürfen, bevor sie rechtswirksam werden oder rechtmäßig ausgeführt werden dürfen, einer Sanierungsgenehmigung:
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die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks und die Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts;
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die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast;
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die Teilung eines Grundstücks;

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Frau Cornelia Hell
Telefon: (08638) 959 170
Telefax: (08638) 959 171