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 Wie geht es mit dem Waldbad weiter? 
 Bereits seit einiger Zeit beschäftigt sich die Stadt Waldkraiburg mit der Erneuerung des  
 Waldbades. Nachdem eine Zusammenarbeit für den Neubau eines interkommunalen  
 Freibades mit der Gemeinde Aschau am Inn an einem Bürgerentscheid der Nachbar-gemeinde  
 gescheitert war, erteilte der Stadtrat in seiner Sitzung vom 26. März 2019  
 der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH den Auftrag, einen Entscheidungsvorschlag zur  
 Thematik „Schwimmbad Waldkraiburg“ für den Stadtrat in ergebnisoffener Zusam-menarbeit  
 unter Beteiligung eines Steuerkreises, einer Projektgruppe sowie unter Ein-bindung  
 eines externen Projektmoderators zu erarbeiten.  
 In der Stadtratssitzung vom 14. Juli 2020 wurde dem Stadtrat das Ergebnis der Projekt-gruppe  
 vorgestellt, in der folgenden Woche wurden die Bürger der Stadt Waldkraiburg  
 in einer Informationsveranstaltung darüber informiert. Die eingesetzte Projektgruppe  
 hat sich für den Erhalt des bisherigen Waldbad-Standorts ausgesprochen, zwei Sanie-rungsvarianten  
 ausgearbeitet und mehrheitlich für die Variante 1 abgestimmt.  
 Das Waldbad in seinem aktuellen Zustand 
 Beide Varianten sehen folgendes Beckenprogramm vor: 
 - 50-Meter-Sportbecken mit 8 Bahnen 
 - 10 Meter Sprungturm/-becken 
 Stadtwerke Waldkraiburg GmbH 
 Fitness im Herbst und Winter 
 Schwimmen in der Schulschwimmhalle immer samstags 
 Die Schulschwimmhalle der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH öffnet jeweils samstags  
 um 13 Uhr für vier Stunden.  
 Die ersten beiden Stunden sind im 25 Meter Becken für das Schwimmen reserviert, der  
 Nichtschwimmerbereich ist ebenso zugänglich. Ab 15 Uhr werden die Leinen heraus-genommen  
 und es werden Spielgeräte eingesetzt.  
 Die Hygienemaßnahmen in der Schulschwimmhalle können auf die drei eingeübten  
 Punkte (Abstand, Mund-Nasenschutz, Hände waschen) zusammengefasst werden. Das  
 Kreisschwimmen wird wie im Waldbad fortgeführt.  
 Alle Regelungen hängen in der Schulschwimmhalle zum Nachlesen aus, außerdem be-antworten  
 die Mitarbeiter der Stadtwerke sowohl am Eingang wie auch am Becken  
 jederzeit gerne Fragen zum Hygienekonzept. 
 - Neubau eines Erlebnisbeckens als Ersatz für das Nichtschwimmerbecken 
 - Neubau des Kleinkinderbereichs 
 - Spraypark (als Ersatz für das bisherige Wellenbecken) 
   
 Die Variante 1 unterscheidet sich im Wesentlichen von Variante 2 dadurch, dass das be-stehende  
 Sportbecken und Sprungbecken saniert und nicht an anderer Stelle auf dem  
 Waldbadareal neu errichtet werden sollen. Beide Varianten sehen den Neubau des Um-kleidetrakts, 
  die Erweiterung von Parkplätzen sowie die Kiosk- und Techniksanierung  
 vor. 
   
 Im Rahmen des Bundesförderprogramms zur Sanierung von Sportanlagen wurden der  
 Stadt Waldkraiburg Fördermittel in Höhe von 1,6 Mio Euro zugesagt. Die Gesamtkosten  
 sollen 12,6 Mio Euro (einschließlich Fördermittel) nicht überschreiten.  
 Zur Vorbereitung des abzugebenden Förderantrags wurde mit dem Fördermittelgeber  
 eine Telefonkonferenz durchgeführt, um die Voraussetzungen, Inhalte und den Ablauf  
 der Sanierungsförderung zu besprechen. Hierbei wurde von Seiten des Fördermittelge-bers  
 empfohlen, im Hinblick auf die Umsetzung von Barrierefreiheit sowie ökologische  
 und ökonomische Nachhaltigkeit, einen Planungswettbewerb nach VgV §§ 69 ff. durch-zuführen. 
  Daraus folgt, dass eine Festlegung auf die Sanierungsvariante 1 zum jetzigen  
 Zeitpunkt nicht angezeigt ist. Die neue Kenntnislage, die erst seit dem 18. August und  
 somit nach der Empfehlung der Projektgruppe bekannt geworden ist, führt zu einer  
 veränderten Vorgehensweise. Das von der Projektgruppe erarbeitete Beckenprogramm  
 soll als Planungsvorgabe in einen Planungswettbewerb einfließen. Die Vorgabe einer  
 konkreten Variante würde dem Sinn und  Zweck eines Planungswettbewerbs  wider-sprechen. 
 Die Sanierungsmaßnahme muss innerhalb des Förderprogrammes bis Ende 2024 voll-ständig  
 abgeschlossen sein.  
   
 In seiner Sitzung am 6. Oktober 2020 entschied sich der Stadtrat für eine Sanierung am  
 bestehenden Standort mit dem in der Variante 1 genannten Becken- und Funktions-programm  
 unter Berücksichtigung der Förderbedingungen des Bundesprogramms  
 Sanierung kommunaler Einrichtungen. 
 Den nächsten Schritt wird ein Realisierungswettbewerb darstellen. Die Festlegung der  
 Vorgaben und Kriterien des Realisierungswettbewerbs erfolgt durch den Stadtrat. 
 Foto: Sabine Decker 
 8 WALDKRAIBURG AKTUELL