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2G Plus-Regel ab dem 15.12.2021
Für Besucher von Veranstaltungen, der Galerien, Ausstellungen und Museen gilt der Zutritt nach der 2G Plus-Regel, d.h.:
- Vorlage eines gültigen Impf-/Genesenen-Nachweises (schriftlich oder digital) zusammen mit dem Personalausweis (oder vergleichbarem Dokument).
- zusätzlich Vorlage eines gültigen negativen Test-Nachweises (schriftlich oder digital). Eine Testung vor Ort ist nicht möglich. Akzeptiert werden nur glaubhafte Bescheinigungen über:
- einen professionell vorgenommenen PCR-Test, PoC-PCR-Test o.ä. – max. 48 Std. alt
- einen professionell vorgenommenen POC-Antigentest („Schnelltest“) – max. 24 Std. alt
- einen im Rahmen einer betrieblichen Testung durch dafür geschultes Personal vorgenommenen POC-Antigentest („Schnelltest“) – max. 24 Std. alt
- Seit 15.12.2021: Besucher, die eine weitere Auffrischungsimpfung erhalten haben („Booster“), sind von der Nachweispflicht eines negativen Tests befreit. Anmerkung: Bitte beachten Sie, dass die Booster Impfung ebenfalls erst nach dem Ablauf von 14 Tagen nach dieser Impfung gültig ist.
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate, die im Rahmen des Schulbesuches regelmäßigen Testungen unterliegen. Hier ist die Vorlage eines Schülerausweises oder vergleichbare Nachweise notwendig.
Weiterhin gilt während des Aufenthaltes im Gebäude wo immer möglich die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m sowie die FFP2-Maskenpflicht (auch am Sitzplatz).