Regeln, Gebühren, DatenschutzHinweis
Anmeldung
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Bei der Anmeldung ist ein amtlicher Ausweis mit Adresse vorzuzeigen.
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Der Ausweis der Stadtbücherei kostet einmalig 5,- Euro.
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Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten.
Ausleihgebühr
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Die Jahresgebühr beträgt € 15,00 (ab 1. Juni 2025: € 20,00). Sie berechtigt den Benutzer für 12 Monate - ab der ersten Ausleihe - Medien auszuleihen.
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Die Vierteljahresgebühr beträgt € 5,00 (ab 1. Juni 2025: € 7,00). Sie berechtigt den Benutzer für 3 Monate - ab der ersten Ausleihe - Medien auszuleihen.
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Kinder und Jugendliche zahlen bis zum 18. Lebensjahr keine Ausleihgebühr.
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Schüler und Auszubildende ab 18 Jahren sowie Studenten, Stadtpassinhaber, Umschüler, Empfänger von Arbeitslosengeld I, Bürgergeldempfänger, Personen die den Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales Jahr leisten sowie schwerbehinderte Menschen (GdB von wenigstens 50%) zahlen eine ermäßigte Jahresgebühr von € 6,00 (ab 1. Juni 2025: € 10,00) bzw. eine Vierteljahresgebühr von € 2,00 (ab 1. Juni 2025: € 4,00).
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Für die Benutzung der Bestände innerhalb der Räume der Stadtbücherei ist keine Ausleihgebühr zu entrichten.
Ausleihmenge und -frist
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Die Höchstausleihmenge bis 16 Jahre: 20 Medien
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Die Höchstausleihmenge bei Erwachsenen: 30 Medien
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Die Leihfrist beträgt 4 Wochen, bei DVDs 1 Woche.
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Die Leihfristen der meisten Medien können zweimal verlängert werden.
Es gibt keine Karenztage. Bereits ab dem 1. Tag Verspätung fallen pro Medium 0,20 Euro Versäumnisgebühr an.