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Was sind Bodenrichtwerte?
Gemäß § 196 des Baugesetzbuchs sind Bodenrichtwerte durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands. In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Die Bodenrichtwerte werden jeweils zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt.
Die aktuellen Werte können Sie im Bodenrichtwert-Viewer nachschauen.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne der Gutachterausschuss im Landratsamt Mühldorf am Inn.

Sie haben eine Frage oder ein Anliegen?
So erreichen Sie uns:
Herr Carsten Schwunck
Leiter Stadtentwicklungs- und Bauabteilung
Wirtschaftsförderung
Telefon: (08638) 959 269
Telefax: (08638) 959 171