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Abgabefrist von Anträgen für Schülerkarten
Frist läuft noch bis 15. Juni
Wir bitten alle Eltern von schulpflichtigen Kinder der Waldkraiburger Grund- und Mittelschulen mit Beförderungsanspruch rechtzeitig die Anträge für die öffentlichen Linien 570 (bisher Linie 1 Stadtbus) und 571 (bisher Linie 2 Stadtbus), sowie die öffentlichen Linien nach Mühldorf zu stellen. Für die Ausstellung der Fahrkarten ist es notwendig, dass bis spätetens 15. Juni alle Anträge auf Kostenfreiheit des Schulweges bei der Stadt Waldkraiburg eingegangen sind.
Ein Lichtbild wird nur dann benötigt, wenn erstmalig ein Antrag gestellt wird, ein Umzug oder ein Schulwechsel stattgefunden hat.
Die Anträge werden an den entsprechenden Schulen oder bei der Stadt Waldkraiburg, Frau Schinagl, Haus der Kultur, Braunauer Straße 10, 84478 Waldkraiburg ausgehändigt.
Außerdem finden Sie die Schülerbeförderungsanträge im Formularbereich unter https://www.waldkraiburg.de/stadt-verwaltung/rathaus/buergerservice/was-erledige-ich-wo .
Beförderungspflicht
Eine Beförderungspflicht des Sachaufwandsträgers gegenüber den Grund- und Mittelschülern besteht zum regelmäßig stattfindenden Pflicht- und Wahlunterricht zur Sprengelschule bzw. zu der Schule, die dem Schüler (durch das Staatl. Schulamt) zugewiesen wurde.
Schüler, die aufgrund eines Gastschulverhältnisses eine andere Schule besuchen, haben keinen Beförderungsanspruch und müssen die Beförderungskosten selber tragen.
Voraussetzungen für eine kostenfreie Beförderung
Ein Anspruch auf kostenfreie Beförderung zur Sprengelschule bzw. zugewiesenen Schule liegt dann vor, wenn
- der Schulweg für die Schüler der Jahrgangsstufen 1-4 länger als 2 km und für die Schüler der Jahrgangsstufen 5-10 länger als 3 km ist (ausschlaggebend ist der tatsächlich zu Fuß zurückzulegende kürzeste Weg zwischen Wohnung und Schule)
- ein besonders gefährlicher und beschwerlicher Schulweg besteht
- eine dauernde Behinderung des Schülers eine Beförderung erfordert
Die Kostenfreiheit gilt grundsätzlich bis einschließlich der 10. Jahrgangsstufe. Die Beförderungskosten für Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe müssen die Familienbelastungsgrenze von 320 Euro pro Schüler und Schuljahr oder 490 Euro pro Familie und Schuljahr übersteigen. Die Kostenerstattung erfolgt auf Antrag.
Umzug, Schulwechsel, Verlust
Ein Umzug oder Schulwechsel (auch innerhalb Waldkraiburgs) ist schnellstmöglich bei der Stadt Waldkraiburg zu melden. Ggf. muss eine neue Fahrkarte erstellt werden.
Bei Verlust der Fahrkarte ist dies sofort bei der Stadt Waldkraiburg zu melden.
Fahrpläne
Die Stadt Waldkraiburg hat den MVV mit der Schülerbeförderung beauftragt:
Informationen zum Schulbus finden Sie unter https://www.waldkraiburg.de/stadt-verwaltung/leben-wohnen/verkehr-mobilitaet/waldkraiburger-stadtbus
Gesetzliche Grundlagen
Die Schülerbeförderung in Bayern wird durch das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (SchKfrG) und die Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV) geregelt.“