Asbest entsorgen
Gut informiert bei Sanierung und Umbau
Sicher handeln.
Richtig entsorgen.
Sie planen eine Renovierung oder möchten ältere Baustoffe entsorgen? Hier finden Sie erste Hinweise und die passenden Anlaufstellen für Waldkraiburg.
Für Eigentümer, Mietende und Betriebe
Bei Asbestverdacht: Bearbeitung stoppen.
Verdächtiges Material nicht bohren, schleifen, brechen oder mit Hochdruck reinigen. Lassen Sie vor weiteren Arbeiten fachkundig klären, ob Asbest enthalten ist.
Wie können wir Ihnen helfen?
Asbest vermutet?
Mögliche Vorkommen prüfen und eine fachkundige Untersuchung vorbereiten.
Informationen zur ErkundungMaterial entsorgen
Den Entsorgungsweg und die Annahmebedingungen vor Ort klären.
Hinweise des LandkreisesArbeiten planen
Behördliche Anforderungen und Verfahren für Fachbetriebe aufrufen.
Vorgaben für FachbetriebeDie wichtigsten Fragen
Was Sie vor Arbeiten an älteren Gebäuden wissen sollten.
Wo kann Asbest vorkommen?
In älteren Gebäuden beispielsweise in Dach- und Fassadenplatten, Bodenbelägen, Fliesenklebern, Putzen und Spachtelmassen. Besonders bei Gebäuden mit Baubeginn bis einschließlich 31. Oktober 1993 ist mit Asbest zu rechnen. Ein jüngeres Baujahr allein bietet keine vollständige Gewissheit. Das Aussehen allein erlaubt keine sichere Bestimmung.
Was tue ich bei einem Verdacht?
Arbeiten am betroffenen Material unterbrechen und es unverändert lassen. Stimmen Sie die weitere Untersuchung mit einem fachkundigen Betrieb oder Sachverständigen ab. Auch die Probenahme sollte fachkundig erfolgen.
Muss jedes asbesthaltige Bauteil sofort entfernt werden?
Für intakte Asbestzementprodukte besteht kein allgemeines Sanierungsgebot. Entscheidend sind unter anderem Materialart, Zustand und geplante Arbeiten. Lassen Sie beschädigte oder unklare Materialien fachkundig beurteilen.
Photovoltaik auf einem älteren Dach – was ist zu beachten?
Klären Sie vor der Planung, ob die Dacheindeckung Asbest enthält. Arbeiten zur festen Überdeckung, Überbauung oder Aufständerung an Asbestzementdächern sind verboten. Eine PV-Anlage darf auf einem Asbestzementdach nicht montiert werden.
Welche Informationen muss ich einem beauftragten Unternehmen geben?
Geben Sie dem ausführenden Unternehmen vor Arbeitsbeginn die verfügbaren Informationen über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe schriftlich oder elektronisch weiter. Ziehen Sie dazu die Ihnen zugänglichen Unterlagen mit zumutbarem Aufwand heran. Auch Angaben zum Baujahr beziehungsweise Baubeginn gehören dazu. Diese Pflichten gelten ebenfalls für private Haushalte.
Bei Objekten mit Baujahr 1993 bis 1996 ist das Datum des Baubeginns mitzuteilen; ist es nicht bekannt, genügt das Baujahr. Bei älteren oder jüngeren Objekten reicht die Angabe des Baujahrs.
Gelten die Vorschriften auch bei privaten Arbeiten?
Ja. Die Verbote und Beschränkungen des § 11 der Gefahrstoffverordnung gelten auch für private Haushalte. Auch bei zulässigen Arbeiten müssen Faser- und Staubfreisetzungen so weit wie möglich verhindert und andernfalls minimiert werden. Lassen Sie vor eigenen Arbeiten fachkundig klären, was zulässig und sicher möglich ist.
Vor Ort · Landkreis Mühldorf a. Inn
Den Entsorgungsweg zuerst klären.
Asbest wird nicht am Problemmüllmobil angenommen.
Der Landkreis verweist für die Entsorgung auf Fachbetriebe. Klären Sie den Entsorgungsweg und die Annahmebedingungen vor dem Ausbau und Transport.
Beratung beim LandratsamtInformationen, Downloads und Fachbetriebe
Weiterführende Informationen von Behörden und der BG BAU. Die Links führen zu den jeweiligen Informationsseiten und Downloads.
Asbest beim Bauen im Bestand
BG BAU · Leitfaden für handwerksnahe Tätigkeiten · Februar 2026 · PDF auf der Zielseite
Betriebe mit Zulassung oder Genehmigung in Bayern
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit · Betriebsliste
Asbest: Planung, Durchführung und Entsorgung
Informationsplattform der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Anzeigeverfahren und behördliche Anforderungen
Regierung von Oberbayern · Gewerbeaufsichtsamt
TRGS 519, aktuelle Hinweise und Musterformulare
BAuA · einschließlich Hinweisen und Musterformularen vom Mai 2026
Asbest vor einer Renovierung abklären
BAuA, BBSR und Umweltbundesamt · Leitlinie 2020 · Hintergrund zur Erkundung
Örtliche Hinweise zur Asbestentsorgung
Landratsamt Mühldorf a. Inn · Abfallwirtschaft
Ihre Anlaufstellen
STADT WALDKRAIBURG
Nejla Nayki
Erste Orientierung und Vermittlung an die zuständige Fachstelle
nejla.nayki@waldkraiburg.de
E-Mail schreibenENTSORGUNG UND ABFALLRECHT
Landratsamt Mühldorf a. Inn
Staatliches Abfallrecht
Ansprechpersonen und KontaktdatenStand: 30. September 2026