Waldkraiburg · Immissionsschutz
Ruhezeiten & Lärmschutz
Rücksicht macht gute Nachbarschaft. Hier erfahren Sie, wann laute Arbeiten erlaubt sind, welche Regeln für Musik und Haustiere gelten und an wen Sie sich wenden können.
01 / Haus & Garten
Wann sind laute Arbeiten erlaubt?
Montag bis Samstag, sofern kein Feiertag
In diesen Zeitfenstern sind ruhestörende, nicht gewerbsmäßige Haus- und Gartenarbeiten nach der städtischen Lärmverordnung zulässig – zum Beispiel Bohren, Hämmern, Holzsägen oder Rasenmähen.
Für bestimmte Geräte gelten im Freien zusätzliche Einschränkungen. Beachten Sie den Hinweis unten.
Bitte Ruhe halten
Mittags: 12–14 Uhr
Keine ruhestörenden privaten Haus- und Gartenarbeiten.
Abends und nachts: 19–08 Uhr
Auch dann sind diese Arbeiten untersagt.
Sonn- und Feiertage
Keine ruhestörenden privaten Haus- und Gartenarbeiten.
Zusätzliche Vorgaben für bestimmte Gartengeräte
Laubbläser, Laubsammler & weitere Geräte
Für Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider der Nummer 24, Laubbläser und Laubsammler gelten nach § 7 der 32. BImSchV zusätzliche Betriebsbeschränkungen – im Freien in den dort genannten Wohn- und Schutzgebieten, soweit die Ausnahme für Geräte mit dem maßgeblichen EU-Umweltzeichen nicht greift.
Für ruhestörende private Haus- und Gartenarbeiten in Waldkraiburg bleiben in diesen Fällen werktags nur 09–12 Uhr und 15–17 Uhr. Diese Zeitfenster ergeben sich aus der gemeinsamen Anwendung der örtlichen Verordnung und des Bundesrechts.
Das EU-Umweltzeichen hebt die örtlichen Ruhezeiten nicht auf. Ein Elektro- oder Akkuantrieb allein befreit nicht von den Betriebszeitregeln.
02 / Zusammenleben
Musik und Haustiere
22–07 Uhr
Keine Musikgeräte im Freien
In dieser Zeit ist die Nutzung von Musikinstrumenten sowie Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräten im Freien verboten. Das gilt auch im privaten Garten oder auf der Terrasse.
Zu jeder Tageszeit muss die Lautstärke so gewählt werden, dass andere nicht unzumutbar gestört werden.
19–08 & 12–14 Uhr
Ruhe bei der Haustierhaltung
Halten Sie Haustiere in der Nähe fremder Wohnungen während dieser Zeiten so, dass die Nachbarschaft nicht gestört wird.
Die besondere Zeitregelung der städtischen Verordnung gilt nicht für die Tierhaltung in der Landwirtschaft.
03 / Häufige Fragen
Was gilt außerdem?
Gelten die Zeiten auch für gewerbliche Arbeiten?
Die örtliche Regelung für Haus- und Gartenarbeiten betrifft nicht gewerbsmäßige Arbeiten. Für gewerbliche Arbeiten und Baustellen gelten eigene Vorgaben. Die 32. BImSchV kann auch gewerbliche Einsätze erfassen: Für Geräte ihres Anhangs gilt im Freien in den erfassten Gebieten grundsätzlich ein Betriebsverbot an Sonn- und Feiertagen sowie werktags von 20 bis 07 Uhr; für bestimmte Geräte gelten zusätzliche Zeiten. Informationen zum Immissionsschutz beim Landratsamt
Sind Ausnahmen möglich?
Die Stadt kann nach § 4 der Lärmverordnung in besonderen Einzelfällen auf Antrag Ausnahmen zulassen. Stimmen Sie Ihr Anliegen rechtzeitig mit dem Ordnungsamt ab. Eine Ausnahme von der örtlichen Verordnung ersetzt keine zusätzlich notwendige Ausnahme nach Bundesrecht. § 7 Absatz 2 der 32. BImSchV enthält hierfür eigene Regelungen, unter anderem zur Gefahrenabwehr.
Was kann ich bei einer Lärmstörung tun?
Suchen Sie nach Möglichkeit zuerst das Gespräch. Bei wiederkehrenden Störungen helfen sachliche Notizen zu Datum, Uhrzeit, Dauer und Art des Geräuschs. Bei Fragen zur örtlichen Lärmverordnung wenden Sie sich an das Ordnungsamt. Bei akuten erheblichen Störungen kann die örtliche Polizei helfen. Hinweise des Bayerischen Landesamts für Umwelt
Kontakt in Waldkraiburg
Fragen zum Lärmschutz?
Ordnungsamt der Stadt Waldkraiburg
Auskünfte zur örtlichen Lärmverordnung und zu Anträgen auf Ausnahmen.
ordnungsamt@waldkraiburg.de
Für Fragen zu gewerblichen Anlagen: Immissionsschutz beim Landratsamt Mühldorf a. Inn
Rechtsgrundlagen & weitere Informationen
- Lärmverordnung der Stadt Waldkraiburg vom 23. Juli 2020 (PDF, 2 Seiten)
- Geräte- und Maschinenlärmschutz: § 7 der 32. BImSchV
- Nachbarschaftslärm – Informationen des LfU Bayern
- Satzungen und Verordnungen der Stadt Waldkraiburg
Redaktioneller Stand: 30. September 2026. Diese Übersicht erläutert die veröffentlichten Vorschriften. Maßgeblich sind die geltenden Rechtsvorschriften und gegebenenfalls erteilte Ausnahmen. Weitere Lärmschutzpflichten bleiben auch innerhalb der genannten Zeitfenster bestehen.