- Startseite
- Stadt & Verwaltung
- Leben & Wohnen
- Verkehr & Mobilität
- Werbefahrzeuge abstellen in Waldkraiburg
Das Aufstellen von mit Reklame versehenen Fahrzeugen oder Anhängern auf öffentlichen Verkehrsflächen zu Werbezwecken ist unter Androhung von Bußgeld verboten, wenn keine entsprechende behördliche Erlaubnis vorliegt.
Die Kommune kann für eine derartige Nutzung darüber hinaus eine Sondernutzungsgebühr verlangen.
Eine Sondernutzung liegt nach einer Entscheidung durch die Straßenverkehrsbehörde vor, wenn ein zugelassenes und betriebsbereites Fahrzeug praktisch nicht mehr als Transportmittel dient und es nur als (motorisierte) Werbefläche verwendet wird.
Dies gilt sowohl für reine Werbefahrten als auch für das Abstellen an Straßen oder auf Parkplätzen.

Steht ein solcher Wagen länger als 24 Stunden am selben Platz, kann er als Werbeträger eingestuft und mit einer Sondernutzungsgebühr belegt werden, die im vorliegenden Fall 100 Euro erster Tag, jeder weitere Tag 50 Euro beträgt.
Haben Sie noch Fragen?
So erreichen Sie uns:
Frau Nejla Nayki
Telefon: (08638) 959 1630
Telefax: (08638) 959 171