Hinweise zur Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer wird unter Beachtung des Gewerbesteuergesetzes in der für das entsprechende Jahr geltenden Fassung unter Anwendung des satzungsmäßig beschlossenen Hebesatzes auf die von den Finanzämtern mitgeteilten Gewerbesteuermessbeträge bzw. Zerlegungsanteile (Grundlagenbescheide) festgesetzt und erhoben.
Der Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Waldkraiburg beträgt seit 01.01.2024 390 %.