Neuregelung der Grundsteuer
Wir möchten Sie daher informieren, dass die bayerischen Grundsteuervordrucke in der grauen Variante zum Ausfüllen am PC jetzt auf www.grundsteuer.bayern.de freigeschaltet sind.
Die Grundsteuervordrucke können ausgedruckt, anschließend unterschrieben und ab dem 1. Juli 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Sie dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann.
Sofern Steuerpflichtige ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können sie die Papiervordrucke verwenden, die in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern zu Verfügung gestellt werden.
Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.
Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Was ist neu?
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
Infomaterial
Die genaue Regelung entnehmen Sie dem nachstehenden PDF Dokument sowie über den nachstehenden Flyer.
Neuregelung Grundsteuer (516 KB)
Flyer Grundsteuerreform in Bayern (456 KB)
Grundsteuerreform Checklist für ein Grundstück (232 KB)
Weitere Informationen erhalten Sie auch über den nachfolgenden Link: https://www.grundsteuer.bayern.de/
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat zu den Papiervordrucken und Ausfüllanleitungen für die Grundsteuererklärung können Sie über den nachfolgenden Link einsehen: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-162/
Die Papiervordrucke sind bei den Finanzämtern und den Kommunen erhältlich.
Die Abgabe der Grundsteuererklärung in elektronischer Form über das Portal Elster wird empfohlen. Das Portal ist ab 1. Juli 2022 für die Erklärungsabgabe freigeschaltet.