FAQ zu den Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken der Stadt Waldkraiburg
Bewerben können sich volljährige, geschäftsfähige Personen. Es sind maximal zwei Antragsteller zulässig (z. B. Ehe- oder Lebenspartner).
Nein. Maßgeblich ist ausschließlich das Einkommen der maximal zwei Antragsteller. Einkommen weiterer Haushaltsangehöriger wird nicht berücksichtigt.
Es sind die Einkommenssteuerbescheide der letzten 3 Jahre vorzulegen. Das bedeutet die Nachweise sind aus 2023,2024 und 2025 einzureichen.
Nachweise sind grundsätzlich über Einkommenssteuerbescheide zu erbringen. Sollte für 2025 noch kein Bescheid vorliegen, legen Sie bitte die Lohn- oder Gehaltsabrechnung dieses Jahres sowie die Bescheinigungen Ihrer Kapitalerträge und ggf. Nachweise anderer Einnahmen (z.B. Mieterträge) vor. Hiervon werden die Werbungskosten und ggf. die Entlastungsbeträge aus dem Vorjahr abgezogen.
Ja. Der Gesamtbetrag der Einkünfte der Antragsteller darf die in der Vergaberichtlinie festgelegte Einkommensgrenze von 62.385€ je Antragsteller nicht überschreiten.
Ja. Hierfür müssen Nachweise erbracht werden. Welche Nachweise erforderlich sind, können Sie dem Bewerbungsformular entnehmen.
Kontoauszüge, Verkehrswertgutachten einer Immobilie, Wertgutachten eines Autos, Aktiennachweise, etc…
Entscheidend ist, wo das Eigentum liegt. Sollte das Eigentum innerhalb der Stadtgrenzen von Waldkraiburg liegen, kann nicht am Bewerbungsverfahren teilgenommen werden, da Bewerber über keinen bedarfs- bzw. familiengerechten Wohnraum innerhalb der Stadtgrenzen verfügen oder je verfügt haben dürfen.
Liegt das Eigentum außerhalb der Stadtgrenzen Waldkraiburgs, wird das Eigentum im Rahmen der Bewertungskriterien mit dem aktuellen Verkehrswert, bei der Vermögensbeurteilung berücksichtigt. Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren kann jedoch bei Überschreitung der Vermögengrenze trotzdem möglich sein.
Unter bedarfsgerecht bzw. familiengerechtem Voreigentum bezeichnet man eine Immobilie, die in Größe, Ausstattung und Kosten dem tatsächlichen Wohnbedarf und den Lebensumständen einer Familie angemessen entspricht.
Ein bestehender oder früherer Hauptwohnsitz in Waldkraiburg wird im Punktesystem positiv berücksichtigt, ist jedoch keine zwingende Voraussetzung.
Eine Beschäftigung im Stadtgebiet wird im Rahmen der Ortsbezugskriterien positiv bewertet.
Ja. Nachweisbare aktive ehrenamtliche Tätigkeiten können zusätzliche Punkte bringen.
Ja. Je Grundstücksbewerbung (Nr.5 Bewerbungsformular) muss zwingend eine Finanzierungsbestätigung eines Kreditinstituts vorgelegt werden.
Je Vergabeabschnitt ist die Bewerbung auf zwei Grundstücke möglich. Sollten mehrere Grundstücke gewählten werden, kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
Nein. Auch bei Erfüllung sämtlicher Kriterien besteht kein Anspruch auf die Zuteilung eines Grundstücks.
Ja. Mit der Bebauung der Wohnbaugrundstücke muss innerhalb von 15 Monaten nach Beurkundung der Veräußerung und Baufeldfreigabe durch die Stadt Waldkraiburg gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 82 „Waldkraiburg-West“ begonnen werden. Die Bezugsfähigkeit des Wohngebäudes muss 15 Monate nach Beginn der Baumaßnahmen erfolgen. Die Baufeldfreigabe wird nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes, Umlegungsplanes sowie Fertigstellung der Erschließungsmaßnahmen, Herstellung der Tragschicht der öffentlichen Verkehrsflächen, mitgeteilt.
Die Stadt kann vertraglich vereinbarte Rechte, wie ein Wiederkaufsrecht oder Nachzahlungen, geltend machen.
Ja, das ist möglich. Sollten die Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses sinken bzw. steigen werden die Werte in der Vergaberichtlinie entsprechend angepasst. Das gleiche gilt für die Einkommensgrenze, sollte der bundesweite jährliche Durchschnittsbruttoverdienst sinken bzw. steigen, werden die Werte entsprechend angepasst.
Die Baufeldfreigabe wird durch die Stadt Waldkraiburg erteilt und die Käufer werden entsprechend informiert.
Übrige Grundstücke werden nochmals mit den nachfolgenden Vergabeabschnitten auf den Markt gebracht.
Es können maximal 200 Punkte erreicht werden.
Veröffentlichung der Ausschreibung
Einreichung vollständiger Bewerbungsunterlagen
Prüfung und Punktevergabe
Beschlussfassung
Notarieller Kaufvertragsabschluss
Das Bewerbungsformular muss bis spätestens 31.03.2026 um 23.59 Uhr bei der Stadt eingegangen sein.
Die vollständigen Nachweise müssen bis spätestens 15.04.2026 um 23.59 Uhr bei der Stadt vorliegen.
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