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Abschaffung Kinderreisepass zum 1. Januar 2024

 

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 wird (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023, (vgl. Artikel 7 Abs. 3 des Gesetzes)) der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft.

Kinderreisepässe dürfen also nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Für Ihr Kind können Sie einen Reisepass oder einen Personalausweis ausstellen. Dieser ist sechs Jahre gültig.

Beachten Sie jedoch:

Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokumentes verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbildes nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.

Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.

 

 

 

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