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Änderungen im Rentenamt:
Antragsannahme bleibt im Rathaus
Das Angebot des Rentenamts im Waldkraiburger Rathaus wird zum 31. Oktober 2026 auf die gesetzlichen Aufgaben der Stadt zurückgeführt. Rentenanträge können auch danach weiterhin im Rathaus abgegeben werden. Für die Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge sucht die Stadt derzeit nach einer neuen Lösung vor Ort.
Entscheidend ist dabei die Unterscheidung zwischen Antragsannahme und Rentenberatung. Für die Beratung in Rentenfragen ist ausschließlich die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Eine umfassende Rentenberatung darf eine Kommune nicht erbringen. Die gesetzliche Aufgabe der Stadt beschränkt sich auf die Annahme von Rentenanträgen und diese bleibt unverändert bestehen.
Darüber hinaus hatte die Stadt bislang freiwillig die Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft und beim Ausfüllen der Anträge geholfen. Hierfür stellte sie über Jahre personelle Ressourcen bereit, obwohl diese Aufgaben nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fallen. Angesichts der angespannten Haushaltslage hat der Stadtrat entschieden, diese Zusatzleistungen nicht weiterzuführen.
„Uns ist bewusst, dass viele Bürger dieses Angebot geschätzt haben, gerade ältere Menschen, für die eine Fahrt in eine andere Stadt mit Aufwand und Kosten verbunden ist“, sagt Erster Bürgermeister Emil Kirchmeier. „Auch wenn die Rentenberatung nicht unsere Aufgabe ist, suchen wir nach einer Lösung, die den Bürgern vor Ort hilft und den städtischen Haushalt nicht zusätzlich belastet.“
Konkret ist die Stadt hierzu mit Franz Belkot, Referent des Stadtrats für Soziales, Integration und Inklusion, im Gespräch. Ziel ist ein Terminangebot, in dem Bürger künftig Unterstützung bei der Antragstellung erhalten. Sobald Näheres feststeht, wird die Stadt darüber informieren.