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Anzeige von Grundsteueränderungen
Für jedes Grundstück und für jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss Grundsteuer bezahlt werden. Die Höhe der Grundsteuer bemisst sich unter anderem nach der Größe und der Nutzung des Grundbesitzes.
Eigentümer sind nicht nur verpflichtet, die Grundsteuer zu begleichen, sondern auch dazu, Änderungen anzuzeigen.
Alle wichtigen Informationen finden Sie auf diesem Flyer vom Bayerischen Landesamt für Steuern: Anzeigepflichen Grundsteuer