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Neue Vergaberichtlinien für städtische Wohnbaugrundstücke beschlossen
Gute Nachrichten für alle Bauinteressierten in Waldkraiburg: Die Stadt hat die Vergaberichtlinien für städtische Wohnbaugrundstücke überarbeitet – und der Ferienausschuss hat diese neuen Regeln nun offiziell beschlossen. Die aktualisierten Richtlinien treten am 1. September 2025 in Kraft.
Bereits 2021 beschäftigte sich die Stadtverwaltung mit den Vergabekriterien. Der Stadtrat beschloss damals die Erstfassung der Vergaberichtlinien. Doch in den letzten Jahren gab es viele Veränderungen auf dem Bau- und Immobilienmarkt: Grundstücks- und Baukosten sind gestiegen, und auch die Anforderungen an bezahlbaren Wohnraum haben sich gewandelt. Die Stadt Waldkraiburg reagiert darauf mit modernen, gerechteren und praxistauglichen Regeln.
Warum wurden die Richtlinien geändert?
Ziel der Überarbeitung ist es, weiterhin eine faire und transparente Vergabe zu ermöglichen – angepasst an die heutigen Bedürfnisse. Dabei spielen nicht nur wirtschaftliche Aspekte eine Rolle, sondern auch soziale Kriterien. So soll zum Beispiel jungen Familien, Menschen mit geringeren Einkommen oder Personen mit besonderem Bedarf weiterhin eine Chance auf ein eigenes Zuhause in Waldkraiburg gegeben werden.
Die Richtlinien wurden mit der Absicht erstellt, alle städtischen Wohnbaugrundstücke im Stadtgebiet Waldkraiburg nach sinnvollen und nachvollziehbaren Kriterien vergeben zu können.
Erstmalig werden diese Regelungen nun für das Baugebiet Waldkraiburg-West genutzt, in Zukunft sollen sie auch in anderen städtischen Baugebieten zur Anwendung kommen.
Die vollständigen Richtlinien können ab 01.09.2025 auf der Website der Stadt Waldkraiburg oder direkt im Rathaus eingesehen werden.
Bauinteressierte können der Stadt Waldkraiburg bis 30.09.2025 unter der Email: waldkraiburg-west@waldkraiburg.de formlos ihr grundsätzliches Interesse an einen Wohnbaugrundstück mitteilen.
Diese werden im Anschluss auf eine stadtinterne Interessentenliste für ein Wohnbaugrundstück in Waldkraiburg – West gesetzt.
Alle Bauinteressenten werden in einer gesonderten Information über die Ausschreibung der Grundstücke, mit anschließendem Bewerbungsverfahren, zeitnah informiert.