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Vorschlagsliste Schöffenwahl
Der Stadtrat hat in der Sitzung am 18. April 2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Traunstein und das Amtsgericht Mühldorf gefasst.
Die Listen sind gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 25. April 2023 bis zum 02.Mai 2023 zu jedermanns Einsicht hier: Vorschlagsliste Schöffenwahl 2024 (508 KB) und im Rathaus, Zimmer 208, während der allgemeinen Geschäftsstunden einzusehen.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich [Stadtverwaltung Waldkraiburg, Hauptamt] oder zu Protokoll [Waldkraiburg] in der Zeit von 02.Mai 2023 bis 09.Mai 2023 Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus§§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.