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- Aktuelles zur Projektgruppe Freibad
Nachdem die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Aschau am Inn zur Realisierung eines gemeinsamen Freibads nicht mehr weiterverfolgt werden kann, hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 26.03.2019 eine Projektgruppe eingesetzt. Die Projektgruppe hat das Ziel, in ergebnisoffener Zusammenarbeit einen Entscheidungsvorschlag für den Stadtrat zu erarbeiten, welches Sanierungs- oder Neubaukonzept für unser Freibad realisiert werden soll. Das Gremium trifft keine Entscheidungen, sondern ist nur beratend für den Stadtrat tätig. Die Projektgruppe bilden der Erste Bürgermeister, Vertreter aller Stadtratsfraktionen, Vertreter aus verschiedenen Vereinen und Institutionen, interessierte Bürger und Familienvertreter sowie Mitarbeiter der Stadtwerke. Die Moderation und Leitung der Projektgruppe wird durch ein externes Beratungsunternehmen erfolgen.

In bisher vier Sitzungsterminen konnten bereits wichtige Grundlagen für die weitere Arbeit geschaffen werden. Um alle Mitglieder auf den gleichen Wissenstand zu bringen, wurden der Projektgruppe alle bisher vorhandenen Gutachten zum Ist-Zustand und den möglichen Sanierungs-/Neubauvarianten überlassen. Auch die Betriebskosten des Waldbades wurden offen gelegt und jedem Mitglied zur Kenntnis gebracht.
Zur Beauftragung der externen Moderation musste ein Vergabeverfahren durchgeführt werden, in dem auch die anbietenden Beratungsunternehmen der Projektgruppe ihre Konzepte für die Erarbeitung eines Entscheidungsvorschlags vorgestellt haben. Das Vergabeverfahren konnte zwischenzeitlich abgeschlossen werden und der Auftrag wurde erteilt. Die nächsten Schritte innerhalb der Projektgruppe werden nach der Sommerpause erfolgen.
Das vom Freistaat Bayern aufgelegte Förderprogramm zur Sanierung von Freibädern kann im jetzigen Projektstadium nicht beantragt werden. Es fehlen wesentliche Entscheidungen und Antragsunterlagen, die für einen Förderantrag Voraussetzung sind. Erst nachdem die Projektgruppe ihre Arbeiten abgeschlossen haben wird und im Anschluss der Stadtrat hierzu eine Grundsatzentscheidung treffen kann, können die weiteren Vorarbeiten (Finanzierung- und Betriebskonzept, europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen, Erstellung eines Planentwurfs) zur konkreten Realisierung in Angriff genommen werden. Das aufgelegte Sanierungsprogramm unterstützt lt. derzeit bekannten Förderrichtlinien nicht die Sanierung von Wellenbecken, Sprunganlagen, Sprungbecken sowie Planschbecken. Das Förderprogramm stellt somit keine Mittel für die Gesamtsanierung aller Becken unseres Waldbads bereit.

Im völligen Gegensatz zum Förderantrag auf Bundesmittel für das gemeinsame Freibad mit Aschau am Inn musste bei diesem speziellen Förderprogramm erst einmal nur eine grobe Projektbeschreibung abgegeben werden. Daran angeschlossen fand auf Bundesebene eine Projektauswahl statt. Nur diese ausgewählten Projekte mussten im zweiten Schritt die konkreten Plan- und Antragsunterlagen einreichen.
Für die weiteren Vorarbeiten bis zu einer Entscheidung müssen wir ausreichend Zeit einplanen, um alle entscheidungsrelevanten Faktoren von verschiedenen Seiten zu beleuchten. Ziel ist eine tragfähige Lösung mit einer im Idealfall einvernehmlichen Entscheidung. Es handelt sich um eine Richtungsentscheidung für die nächsten 40 bis 50 Jahre, die wir sehr ernst nehmen. Dies sind wir auch unseren nachfolgenden Generationen schuldig.