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Dringlichkeitsreihung im Hochbauprogramm
Die Stadtbau Waldkraiburg GmbH wurde beauftragt, einen Maßnahmenplan für notwendige Sanierungen und Instandhaltungsmaßnahmen der städtischen Gebäude zu erstellen. Dieser wurde nach den derzeitigen Gebäudezuständen aufgestellt und nach Dringlichkeit mit der Priorität von 1 - 3 definiert, wobei 1 eine hohe Dringlichkeit vorsieht und bis zur Einstufung 3 die Notwendigkeit abnimmt, jedoch eine Ausführung in nachfolgenden Jahren erforderlich wäre, damit der Gebäudezustand erhalten bzw. verbessert wird.
Als weitere Darstellung der Dringlichkeit für die jeweilige Maßnahme wurde eine Reihenfolge für die Durchführung erstellt. Aus Sicht des Gebäudemanagements sollten die Maßnahmen Zug um Zug durchgeführt werden, damit wäre der Erhalt und die verkehrssichere Nutzung der städtischen Gebäude gewährleistet sowie ein Beitrag zur teilweisen hohen Energieeinsparung geleistet.
Der Maßnahmenplan für 2015 und folgende Jahre, ist als Planungsgrundlage für den städtischen Haushalt der nächsten Jahre zu sehen, der letztendlich die Budgets festlegt, die der Stadtbau dann tatsächlich zur Umsetzung von Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Die erforderlichen Maßnahmen mit den dazugehörigen Kosten nach derzeitigem Stand, sind in der nachfolgenden Liste aufgeführt.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16.12.2014 die erste Dringlichkeitsreihung beschlossen welche kontinuierlich fortgeschrieben wird.
Dringlichkeitsreihung Hochbauprogramm 2021 (27 KB)
Dringlichkeitsreihung Hochbauprogramm 2020 (129 KB)
Dringlichkeitsreihung Hochbauprogramm 2019 (413 KB)
Dringlichkeitsreihung Hochbauprogramm 2018 (241 KB)
Dringlichkeitsreihung Hochbauprogramm 2017 (234 KB)
Dringlichkeitsreihung Tiefbauprogramm
Im Rahmen der verwaltungsinternen Haushaltsberatungen stellte sich heraus, dass ein erheblicher Teil der vorgesehenen Maßnahmen im Haushaltsjahr 2015 nicht finanzierbar ist und eine Dringlichkeitsreihung vorzunehmen ist. Diese Reihung wurde vom Bereich "Tiefbau und Verkehr" der Stadtverwaltung erstellt.
Unter Berücksichtigung einer ausreichenden Planungssicherheit und unabweisbaren Notwendigkeit der Maßnahmen wurde in der nachfolgenden Liste eine Reihenfolge erstellt, nach der die Maßnahmen realisiert werden sollten. Bei neuen Sachverhalten zu den geplanten Maßnahmen oder Neuaufnahmen von Maßnahmen erfolgt eine Fortschreibung dieser Dringlichkeitsreihung.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10.02.2015 die erste Dringlichkeitsreihung beschlossen welche kontinuierlich fortgeschrieben wird.
Dringlichkeitsreihung Tiefbauprogramm 2020 (654 KB)
Dringlichkeitsreihung Tiefbauprogramm 2019 (294 KB)
Dringlichkeitsreihung Tiefbauprogramm 2018 (294 KB)
Dringlichkeitsreihung Tiefbauprogramm 2017 (359 KB)